Glossar

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B

BAUANTRAG

Wenn Sie Veränderungen im Gebäude vornehmen, wo statische Eingriffe in die Gebäudesubstanz erfolgen, Sie eine neue Dachgaube oder Carport planen oder einen Anbau oder Aufstockung ausführen wollen, müssen Sie ein Bauantrag bei der Stadt oder Landratsamt einreichen.
Hier können wir Sie unterstützen.

BAUBG = BAU-BERUFSGENOSSENSCHAFT

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen, bekommt die Bau Berufsgenossenschaft eine Information, wo Sie angefragt werden, was Sie in Eigenleistung ausführen, welche Bekannte bzw. Freunde helfen mit und die Zahl der geleisteten Stunden. Hier geht es um die Absicherung für Arbeitsunfälle.
Und welche Fachfirmen führen Arbeiten aus.

BAUTEILBERECHNUNGEN

Für die neuen Bauteile (Dach/Wand/Fenster/Bodenplatte) muss man nachweisen, dass die ENEF (Energieeinsparverordnung) eingehalten wird, dies erfolgt über die Berechnung sprich Wandaufbau jedes Bauteils. Wo man den erforderlichen U-Wert berechnet, der von dem Gesetzgeber gefordert wird.
Dies wird oftmals erst, wenn man die Bauabnahme beantragt oder erfolgt ist, von der Behörde gefordert.
In manchen Fällen verlangen Sie auch ein Bedarf – Energieausweis.
Hier können wir Sie unterstützen.

BEDARFSAUSWEISE FÜR WOHNGEBÄUDE

Das Ausstellen von Bedarfsausweisen ist erheblich aufwendiger, sorgt aber auch für wesentlich bessere Aussagen zur Gebäudequalität.

Bei Neubauten sind mit dem Bauantrag grundsätzlich Bedarfsausweise vorzulegen.

Auch bei Bedarfsausweisen wird von der Gebäudenutzfläche(An) ausgegangen, um spezifische, also auf die Fläche bezogene Vergleichs-Energiewerte zu erhalten.
Dazu sind die einzelnen Gebäudeteile (Außenwände/Fenster/Geschossdecken oder Dach und Kellerdecken oder Bodenplatte) hinsichtlich ihrer energetischen Qualität zu erfassen und zu beurteilen. Der gemittelte Durchschnittswert über die Gesamthülle ergibt den Transmissionswärmeverlust in (W/(m2.K)). Das Ergebnis dient zur Berechnung des spezifischen Endenergiebedarfes (kw/(m2.K)) bezogen auf die Gesamtnutzfläche An.

Der Endenergiewert ist im Energieausweis einem entsprechenden Farbfeld zugeordnet. Der genaue Absolutwert muss seit Mai 2021 nicht mehr ausgewiesen werden.

BESTANDSAUFNAHME

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, auch als Gebäudeanalyse bezeichnet, sind übersichtlich darzustellen und geben Auskunft über:

  1. das Gebäude (Baujahr, Nutzung, Art) samt Volumen und Nutzfläche (Abgrenzung zur Wohnfläche).
  2. Den Zustand der wesentlichen Bauteile wie Außenwände, Dach, Decken, Fenster und Türen
  3. Aktuelle U-Werte mittels einer Tabelle im Vergleich zu aktuellen Anforderungswerten
  4. Die vorhandene Heiztechnik (Typ, Baujahr, diverse Kennwerte und ggf. Mängel) und die Warmwasseraufbereitung.
  5. Die Energiebilanz im Ist-Zustand und
  6. Den errechneten Ist-Energiebedarf mit Erläuterung der Abgrenzung zum Energieverbrauch

 

Dies bedeutet, dass immer auch der Verbrauch so genau wie möglich – als Durchschnittswert über die zurückliegenden drei Jahre – zu ermitteln ist.

E

ENERGIEAUSWEIS (GEG)

Mit Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wurde die Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Pflicht (z.B. Vermietung und Verkauf der Objekte).

Anhand standardisierten Verfahren werden Gebäude werden Gebäudeenergiekennzahlen berechnet und miteinander verglichen. Dadurch soll die Markttransparenz erhöht und Effizienzmaßnahmen gefördert werden.

ENERGIEAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE

Wenn Sie eine Immobilie (Haus oder Wohnung) verkaufen oder neu vermieten möchten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis, der dem Mieter vorzulegen ist oder dem Verkäufer auszuhändigen ist (den Ausweis verlangen Notare heute beim Notartermin).
Ein Energieausweis kann nur für ein Gebäude erstellt werden, nicht für eine Wohnung alleine, dies gilt seit dem 1. Mai 2014.

Ausnahmen gelten seitdem nur für kleine Gebäude mit weniger als 50qm Nutzfläche, für Baudenkmäler und Ferienhäuser, die nur zeitweise benutzt werden. Wenn Wohnungen und Gewerbe in einem Gebäude vorhanden sind, so ist für jeden Bereich Wohnen – Gewerbe ein getrennter Energieauseis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu erstellen.
Das Ausstellen von Energieausweisen wird nicht gefördert, da es eine Pflicht ist, diese vorzulegen.
Die Ausweise sind für 10 Jahre gültig, wobei wenn in dieser Zeit energetische Verbesserungen vorgenommen wurden, es sinnvoll ist, einen neuen Ausweis zu erstellen.

Zwei Arten von Energieausweisen sind zu unterscheiden:
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Beim Verbrauchsausweis fliesen ausschließlich die realen Energieverbräuche in die Berechnung mit ein. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem typisierten Referenzgebäude und gibt somit einen theoretischen Wert an.
In beiden Ausweisarten wird der errechnete jährliche Energiebedarf bzw. -.verbrauch bezogen auf die Nutzfläche in einer Farbskala mit Angabe der Effizienzklasse (von A+ bis H) dargestellt.

ENERGIEBEDARF

Energiemenge, die unter genormter Bedingungen (z.B. mittlere Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, zu erreichende Innentemperaturen, angenommene innere Wärmequellen) für Beheizung, Lüftung und Warmwasserbereitung (nur Wohngebäude) zu erwarten ist.

Diese Größe dient der ingenieurmäßigen Auslegung des baulichen Wärmeschutzes von Gebäuden, und ihren technischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Warmwasseraufbereitung und Kühlung sowie dem Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden. Der tatsächliche Verbrauch weicht in der Regel wegen der realen Bedingungen vor Ort (z.B. örtliche Klimabedingungen, abweichendes Nutzerverhalten) vom berechnenden Bedarf ab.

ERNEUERBARE-WÄRME-GESETZ / EWÄRMEG (BADEN-WÜRTTEMBERG) – STAND 1. JULI 2015

In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Juli 2015 das EWärmeG mit 15% Erfüllung,

Das EWärmeG tritt in Kraft bzw. wird Pflicht, wenn ein Heizungstausch stattfindet, hier schrieb der Gesetzgeber vor, dass 15% mit regenerativer Energie erzeugt werden müssen.

Nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage nimmt der Kaminfeger die Heizungsanlage ab und ist verpflichtet dies der unteren Baubehörde (Stadt oder Landratsamt) zu melden. Nach dieser Mitteilung werden Sie von der Behörde angeschrieben, wie sie die 15% regenerativer Anteil erfüllt wird.

Auf diesem Schreiben steht das Datum, bis wann die Bescheinigung (EWärmeG) ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Man hat 18 Monate Zeit von der Inbetriebnahme der Heizung, bis zur Abgabe der Bescheinigung. Diese Angaben müssen von einem Experten (Energieberater – Heizungsbauer) bestätigt werden.

Es gibt sehr unterschiedliche Erfüllungsoptionen:

  • Anlagentechnik
    • Holzheizung (Pellets/Stückholz/Hackschnitzel)
    • Nah- und Fernwärme
    • Wärmepumpen – Geothermie – Luft- Wasserpumpe
    • Solarthermie
    • PV-Anlage
  • Gebäudehülle
    • Dachdämmung
    • Speicherbodendämmung
    • Fassadendämmung
    • Kellerdeckendämmung
    • Berechnung Gebäudehülle

 

Sowie den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg, dies sind alles Erfüllungsoptionen die in unterschiedlichen Prozente angesetzt werden können. Es kommt auf das Gebäude drauf an, sowie auf die qm beheizte Wohnfläche sowie die Anzahl der Vollgeschosse. Sowie auch die benötigte KW -Kesselleistung bei Öl oder Gas-Brennwertheizungen.

Wenn nur der Brenner getauscht wird, tritt das EWärmeG nicht in Kraft.

Gerne beraten wir Sie, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude möglich sind, um das EWärmeG zu erfüllen.

Wir füllen für alle erforderlichen Dokumente aus, unterstützen Sie, wenn weite Dokumente erforderlich sind, und bündeln die Unterlagen mit einem Anschreiben an die untere Baubehörde für Sie zusammen mit Kuvert und Briefmarke, sodass Sie nur noch die Formulare an den gekennzeichneten Stellen unterschreiben müssen und auf die Post bringen. Natürlich haben wir auch eine Kopie der Unterlagen für Ihre Unterlagen erstellt.

Beachten Sie, dass Sie von der Behörde keine Bestätigung bekommen, sie meldet sich nur, wenn was fehlt.

G

GEBÄUDETYPOLOGIE

Um nicht jedes einzelne Gebäude erfassen zu müssen, werden mit einer Gebäudetypologie der Gebäudebestand nach energierelevanten Kriterien in einer Reihe von Gebäudetypen aufgestellt, die praktisch den gesamten Bestand einer Stadt oder Region in baulichkonstruktiver Hinsicht repräsentieren.

Die wichtigsten Merkmale der Baukonstruktion eines Gebäudetyps sind das jeweilige Baualter und das A/V-Verhältnis. Eine bundesweite Gebäudetypologie wurde vom IWU (Institut für Wohnen und Umwelt, Darmstadt) entwickelt und ist im Internet abrufbar.

H

HEIZGRADZAHL

Die Heizgradtagzahl ist die Summe aller Temperaturdifferenzen zwischen Heizgrenztemperatur eines Gebäudes und der Außentemperatur im Verlauf einer Heizperiode. Die Heizgradtage (G) sind proportional zur Energiemenge, die dem Gebäude zur Deckung der in der Heizlast aufgrund von Wärmeverlusten (Transmissionen und Lüftung) als Nutzenergie zugeführt werden müssen. Sie eignet sich so zur Witterungskorrektur des Endenergieverbrauches.

Je besser ein Gebäude gedämmt wird, desto niedriger fallen Heizgrenztemperaturen und damit auch die Heizgradtage aus. Bei älteren Gebäuden liegt die Heizgrenztemperatur um 17° C, bei neuen Gebäuden um die 12° C.

HEIZKREISKURVE

Die Heizkreiskurve stellt die Veränderung der Vorlauftemperatur im Verhältnis zur Außentemperatur dar. In welchem Verhältnis zur Außentemperatur die Vorlauftemperatur steigt soll (Steilheit), kann an der Regelung eingestellt werden.

Im maximalen Auslegungspunkt (z.B. bei -12°C) muss die Kurve so ausgelegt sein, dass die Vorlauftemperatur zur Temperierung aller Räume ausreicht. Dieser Punkt (und damit auch die Steigung der Kurve) sind im Wesentlichen vom wärmetechnischen Zustand des Gebäudes und von der Auslegung der Heizflächen abhängig.

HEIZWERT

Der Heizwert ist Bezugsgröße bei der Darstellung von Energiebilanzen. Im Heizwert ist allerdings die bei der Verbrennung entstehende latente Wärme des entstehenden Wasserdampfes nicht enthalten. Daher erreichen z.B. Brennwertgeräte (bezogen auf den Heizwert) einen Wirkungsgrad von über 100%. Auf den Gesamtenergieinhalt bezogen (Brennwert) erreichen sie natürlich weniger als 100%. Eine Ausnahme bei der Bilanzierung stellt das Erdgas dar. Hier wird zumindest der höhere Brennwert in Rechnung gestellt.

HYDRAULISCHER ABGLEICH

Um eine gleichmäßige Wärmeversorgung und eine gute Regelung aller Räume zu gewährleisten, muss ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Dieser gleicht die unterschiedlichen Druckverluste im System aus und sorgt dafür, dass an den Heizkörpern ähnliche Druckverhältnisse herrschen und bei Nennlast der erforderliche Volumenstrom bzw. die notwendige Temperaturspreizung zwischen Vorlauf- und Rücklauf erreicht wird.

I

ISFP SANIERUNGSFAHRPLAN (BUNDESWEIT) – STAND 1. JULI 2017

Seit dem 1. Juli 2017 fördert die BAFA alternativ den individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) nach BEG – WG.

Das Neue am individuellen Sanierungsfahrplan ist zunächst die optische Gestaltung.
Die verschiedenen Gebäudekomponenten sind mittels Icons bildlich dargestellt und der Gesamtplan ist auf einem einzigen Blatt mit allen Maßnahmen ersichtlich.
Zielsetzung des ISF ist es, den Sanierungsinteressierten einen leicht verständlichen Gesamtüberblick zu geben, wie sie ihr Gebäude entweder „Schritt für Schritt“ oder im Rahmen einer Gesamtsanierung unter Einhaltung alles gesetzlichen Vorgaben zu einem vollsanierten Gebäude – mindestens Effizienzhaus (100) umgestalten können.

Hierzu dient das dargestellte Blatt (Foto einfügen) „Mein Sanierungsfahrplan“, das idealerweise in Format A3 ausdruckbar ist. Zusätzlich erhält der Beratungsempfänger das Blatt „Umsatzhilfe für meine Maßnahmen“, das detailliert die Sanierungsschritte und die dazugehörigen Effizienzhausmaßnahmen beschreibt.
Die Beratenden erhalten somit sämtliche wichtige Informationen auf wenigen Seiten übersichtlich dargestellt.

INTERNE GEWINNE

Die bei der Nutzung eines Gebäudes durch Personen und (vorwiegend elektrische) Geräte entstehenden Wärmegewinne. Diese Gewinne tragen bei bestehenden Gebäuden mit etwa 10% zur Deckung der Wärmeverluste bei. Mit effizienten Geräten (weniger Abwärme) vermindern sich die Gewinne.

J

JAHRES- PRÄMIENENERGIEBEDARF

Jährliche Energiemenge, die zusätzlich zum Energieeinhalt des Brennstoffes und der Hilfsenergie für die Anlagentechnik mit Hilfen der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren auch die Energiemenge einbezieht, die für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des jeweils eingesetzten Brennstoffes (vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes) erforderlich ist.

Die Primärenergie kann auch als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z.B. CO₂-Emission, herangezogen werden, weil damit der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung einbezogen wird.

K

KÄLTEMITTEL

Kältemittel kommen als strömende Medien (Fluide) für die Wärmeübertragung in Kälteanlagen. Bei niedrigem Druck und geringer Temperatur nehmen Sie Wärme auf, bei höheren Druck und höherer Temperatur geben sie diese wieder ab. Das Prinzip dabei ist, der üblicherweise stattfindende Aggregatzustandswechsel von flüssig zu gasförmig bzw. umgekehrt.

Damit ist es möglich, das Kälteprozesse fortwährend laufen und der Verbrauch von Fluide gering bleibt.

L

LEGIONELLEN

Legionellen sind Bakterien, sie verursachen beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder, von grippeartigen Beschwerden bis hin zu schwerer Lungenentzündungen.

LUFTDICHTHEITSPRÜFUNG / BLOWER-DORR-MESSUNG

Das GEG schreibt in § 13 vor, dass Gebäude dauerhaft luftdurchlässig zu errichten sind. Diese Vorgabe gilt auch genauso bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, dazu zählen auch Fenster und Türen.

Eine luftdichte Gebäudehülle verhindert nicht nur Wärmeverluste, sondern ebenso den Feuchteeintrag und damit Feuchteschäden. Sie steigert zudem die Behaglichkeit und damit das Wohlbefinden der Nutzer.
Bei Neubauten solle eine Luftdichtigkeitsprüfung baubegleitend dann erfolgen, wenn Folien, Fenster und Türen verbaut sind, jedoch noch keine Innenverkleidungen angebracht sind. Das Gleiche gilt bei Komplettsanierungen bzw. bei spezifischen Einzelmaßnahmen wie Dachdämmung.

N

NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Developement) bedeutet, so zu wirtschaften, dass die gegenwärtigen Bedürfnisse ausreichend erfüllt sind und zukünftige Generationen eine Umwelt vorfinden, in der sie mit gleichem Wohlstand leben können.

NACHTABSENKUNG

Außerhalb der Nutzungszeit kann die Temperatur im Gebäude abgesenkt werden. Es wird weniger Wärme benötigt, die Heizleistung kann vermindert werden. Dies erfolgt entweder durch Verringerung der Vorlauftemperatur oder durch zeitweise Abschalten der kompletten Heizung.

NUTZENERGIE

Nutzenergie bezeichnet die Energieanwendung, die der Endverbraucher zur Deckung seiner Bedürfnisse einsetzt. Es werden die Nutzenergieformen Wärme, Kraft, Licht, Elektrizität und Mobilität unterschieden. Beim Verbraucher werden die Endenergieträger durch Geräte und Anlagen in Nutzenergie umgewandelt. Durchschnittlich wird aufgrund der hohen Umwandlungs- und Verteilungsverluste nur rund ein Drittel der tatsächlich eingesetzten Primärenergie genutzt.

S

SANIERUNGSFAHRPLAN (BADEN-WÜRTTEMBERG) – STAND 1. JULI 2015

Der Sanierungsfahrplan (SFP) ist nicht zu verwechseln mit dem Individuellen Sanierungsfahrplan der bundesweit gültig ist und 5% Forderung bei der BAFA bringt. (Siehe ISFP)

Der Sanierungsfahrplan ist eine vereinfachte Form des ISFP und gilt nur für Baden Württemberg (Standort des Gebäudes), dieser SFP bringt für die Erfüllung des EWärmeG (Beschreibung siehe extra Rubrik) 5% oder 1/3 für Wohngebäude von den geforderten 15% Prozente, und im Nichtwohngebäude bringet der SFP 15% volle Erfüllung.

Für die Erstellung des SFP müssen die Daten Ihres Gebäudes aufgenommen werden und in vereinfachter Form in ein spezielles Programm eingegeben werden (ähnlich Energieausweis, siehe Beschreibung), dies ist dann der Ist-Zustand Ihres Gebäudes.
Es werden dann, auch wieder in vereinfachter Form, einzelne, sinnvoll aufeinander folgende Sanierungsschritte eingegeben, es sollten mindestens 3 Schritte sein, im Blick auf die nächsten 30 Jahre. Diese angegebenen Sanierungsschritte müssen bis dato nicht umgesetzt werden.

Der Gesetzgeber möchte mit dem Sanierungsfahrplan den Besitzer von Bestandsimmobilien, den heutigen energetischen Stand der Immobilie aufzeigen.
Die Sanierungsschritte sollten als Leitgedanken dienen, wenn Sanierungen anstehen oder geplant sind, zeigt der SPF auf, welche Schritte sinnvoll sind. Wenn Sie altershalber oder aus anderen Gründen nicht sanieren, könnte der SFP für die Erben oder dem neuen Hausbesitzer helfen, eine energetische Sanierung anzugehen. Deshalb wäre es sinnvoll den SPF zu den Hausunterlagen legen.

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNGEN

Bei Abbruch- und oder Rückbauarbeiten muss man die zu entsorgenden Bauteile, Schutt und oder Erdhaushub etc. auf Schadstoffe untersuchen lassen, um dies auf der Deponie entsorgen zu können.
In den Baujahren 1960 – 1980 wurden teilweise in Spachtelmassen oder Kleber von Bodenbelägen teerhaltige oder asbesthaltige Baustoffe verwendet, oder alte vorhandene Eternitplatten-Verkleidungen Wand/Dach sind sehr oft asbesthaltig, dies muss man untersuchen lassen. Diese sind dann getrennt, von einem geeigneten bzw. zugelassenen Fachmann auszubauen und zu entsorgen.

SOMMERLICHER WÄRMESCHUTZ

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel kommt dem sommerlichen Wärmeschutz ein immer wichtiger werdender Stellenwert bei der Beratung zu.

Lag bisher das Augenmerk darauf, Wärmeverluste zu verringern, steht beim sommerlichen Wärmeschutz das Vermeiden von Wärmeeintragung an Hitzetagen im Vordergrund.

Gute gedämmte Gebäude sind eine gute Basis dafür, diesen Wärmezufluss zu minimieren. Sie haben aber zugleich den Nachteil, dass die in ungedämmten Gebäuden übliche Nachtabkühlung über offene Fenster nicht mehr ausreicht.

Die direkte Sonneneinstrahlung über transparente Bauteile muss einschränkbar sein, beispielsweise mit Rollläden, Jalousien oder Markisen. Zugleich ist eine ausreichende Frischluftzufuhr zu sichern, wenn die einfache Fensterlüftung wegen zu großer Hitze nicht ausreicht.

STATISCHE BERECHNUNGEN

Wenn Sie Fenster.- und oder Türöffnungen an den Außenwänden vornehmen wollen, oder eine Tragwand innen teilweise öffnen oder ganz entfernen wollen, muss man diese zuerst von einem Statiker prüfen bzw. berechnen lassen, wo die richtigen Querschnitte/Stärke der Stützen und Unterzüge festgelegt werden.
So, dass dann der Handwerker ein genaues Angebot erstellen kann.
Von Vorteil wäre, wenn Sie die Statikpläne (vom Bau des Gebäudes) parat haben, diese können auch auf dem Baurechtsamt eingesehen werden.
Hier können wir Sie unterstützen.

STEUERLICHE ABSCHREIBUNG

Wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst bewohnten Eigentum vorgenommen haben, können Sie dies steuerlich absetzen, vorausgesetzt Sie haben eine gewisse Höhe an Steuerlast (Einkommensteuer).

Wenn das Gebäude zusätzlich noch Mietwohnungen hat, können Sie von der Rechnung nur den Teil, was Ihre Wohnung betrifft, steuerrechtlich ansetzen.
Sie müssen sich entscheiden, Steuervorteil oder Förderprogramm der BAFA oder KfW. Beides zusammen geht nicht.

Nur wenn Sie zum Beispiel 100.000€ förderfähige Kosten haben, und davon 70.000€ Fördermittel bekommen haben, dürfen Sie die restlichen 30.000€ über die Einkommensteuer absetzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei dem Ausfüllen des Formulars und der Einholung der erforderlichen Unternehmer-Erklärungen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

T

TEILUNGSERKLÄRUNG

Wenn man ein Mehrfamilienhaus (Gebäude mit mehreren Wohnungen) das von einem Besitzer als Mietobjekt gebaut wurde und nun in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden soll, muss man eine Teilungserklärung erstellen. Da wird in den Plänen jede Wohneinheit mit den dazugehörigen Kellerräumen / Garagen / Stellplätze / Gartenanteile mit unterschiedlichen Farben eingezeichnet und nummeriert, wo ganz genaue festgelegt ist, welche Flächen gehören welchem Eigentümer und was sind Gemeinschaftsflächen. Dies braucht der Notar für die grundbuchrechtliche Teilung des Grundbuches.
Hier können wir Sie unterstützen.

THERMOGRAPHIEAUFNAHMEN

Aufnahmen mit Wärmebildkameras zeigen einfach und schnell, Schwachstellen des baulichen Wärmeschutzes auf. Neben Wärmebrücken sind auch komplett fehlende oder schadhafte Dämmbereiche nachweisbar.

Thermographiebilder basieren auf Temperaturunterschieden. Je größer dieser zwischen Innenraum und Außenluft sind, desto deutlicher sind Schwachpunkte zu erkennbar.

Geeignete Zeiten während der Heizperioden sind frühe Abendstunden, wenn die Innenräume bereits über eine geraume Zeitspanne beheizt wurden.

TRANSMISSION

Im Baubereich wird mit (lateinisch: hinüberschicken) der Wärmestrom eines Gebäudes von innen nach außen bezeichnet. Die Transmissionswärmeverluste bestimmen wesentlich den Heizwärmebedarf eines Gebäudes.

TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUSTE

Wärmestrom durch die Außenbauteile je Kelvin Temperaturdifferenz.

Es gilt: Je kleiner der Wert, umso besser ist die Dämmwirkung der Gebäudehülle. Durch zusätzlichen Bezug auf die wärmeübertragende Umfassungsflächen liefert der Wert einen wichtigen Hinweis auf die Qualität des Wärmeschutzes.

V

VERBRAUCHSHINWEISE FÜR WOHNGEBÄUDE

Relativ einfach lassen sich die Verbrauchsausweise für Wohngebäude ausstellen. Dazu sind lediglich die Verbräuche von Heizung und Warmwasseraufbereitung der vergangenen drei Abrechnungsperioden erforderlich. Die Verbrauchsdaten sind dazu eine Witterungsbereinigung zu unterziehen.
Selbstverständlich sind auch die Energieträger zur Berechnung des Primärenergieverbauchs über entsprechende Primärenergiefaktoren zu erfassen. Über die Gebäudenutzfläche An ergibt sich der spezifische Wärmeverbrauch in (kw/(qm.a)).

Die Aussagekraft zur Gebäudequalität ist bei diesem Ausweis jedoch sehr gering, da er den realen Verbrauch ganz wesentlich von der Nutzung (Anzahl der Personen, Heiz.- und Hygieneverhalten. Leerstandszeiten) abhängig.

Verbrauchsausweise dürfen nicht für Neubauten und für kleinere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ausgestellt werden, deren Bauantrag vor dem 1.11.1997 eingereicht wurden, wenn letztgenannte nicht, die die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen.

Für sämtliche sonstige Bestandsgebäude besteht die freie Auswahl, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

VERMESSUNG

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen, benötigt man noch ein Vermessungsbüro für den zeichnerischen und schriftlichen Teil der Baugenehmigung.
Mit den bestehenden Lageplan, prüft der Vermesser vor Ort, ob die Angaben auf dem alten Lageplan noch stimmen, nimmt die Höhen auf dem Grundstück auf, und vermisst die Grenzabstände von Anbau und trägt dies in den neuen Lageplan ein.
Hier können wir Sie unterstützen.

W

WÄRMEBEDARF

Der Wärmebedarf eines Gebäudes ist die Energie, die zur Bereitstellung der Raumwärme und zur Warmwasserbereitung vom Heizsystem zur Verfügung gestellt werden muss.

WÄRMEBRÜCKEN

Wärmebrücken sind einzelne örtlich begrenzte Stellen in Wänden und Decken mit zu geringer Dämmung, die dadurch einen höheren Wärmeverlust haben als benachbarte Stellen. Wärmebrücken sind nach DIN 4108 bei Außen-, Wohnungstrenn- und Treppenhauswänden unzulässig. Diese Forderung bedeutet, dass dort befindliche Stahlbetonteile wie Fensterstürze, Stützen und Ähnliches eine ausreichende zusätzliche Wärmedämmung erhalten müssen.

WÄRMEDÄMM-VERBUNDSYSTEM, WDVS

Ein Wärmeverbundsystem (WDVS) ist eine spezielle Ausführung der Wärmedämmung an der Außenseite von Gebäuden. Die eigentliche Wärmedämmung (meist Mineralwolle oder expandierter Hartschaum) wird auf der alten Wand befestigt. Mindestens eine Armierungs- und Putzschicht wird aufgetragen und gestrichen. Jedes WDVS muss in Deutschland eine bauaufsichtliche Zulassung haben.

WÄRMESCHUTZVERORDNUNG

Vor Inkrafttreten der EnEV war der bauliche Wärmeschutz im Rahmen mehrere Wärmeschutzverordnungen (1976/1982/1995) geregelt.

Mit der EnEV 2002 wurden die Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammengefasst und die primärenergetische integrierte Betrachtungsweise eingeführt.

WIRKUNGSGRAD

Der Wirkungsgrad beschreibt das Verhältnis der Nutzleistung zur aufgewendeten Leistung. Bei Wärmekraftmaschinen unterteilt man den Gesamtwirkungsgrad in den thermischen und mechanischen Wirkungsgrad.
Hoher Wirkungsgrade stehen für effiziente Umwandlungsprozesse, bei denen der Einsatz von Energierohstoffen und klimarelevante Emissionen relativ gering ist.

WOHNFLÄCHENBERECHNUNG

Beim Verkauf von Immobilien muss man die genaue Wohnflächenberechnung haben, da die Wohnfläche ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrages bzw. der Bewertung ist. Da oft keine genauen Berechnungen vorliegen, oder das Dachgeschoss erst später ausgebaut wurde, oder eine größere Terrasse angelegt wurde, sollte man den jetzigen Zustand genau aufnehmen, um die genaue Wohnfläche (nach DIN) zu erhalten.