Sanierungsfahrplan

Der "Sanierungsfahrplan" kommt.

Neues vom Gesetzgeber: Der "Sanierungsfahrplan" kommt.

Das EWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) sieht seit 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Immobilien vor. Zum 1. Juli 2015 gibt es nun wichtige Änderungen:

1. Der Pflichtanteil erneuerbarer Energien wird von 10% auf 15% angehoben.
2. Ein energetischer "Sanierungsfahrplans" wird in das Gesetz aufgenommen.

Solch ein Sanierungsfahrplan analysiert den Zustand, u.a. die Gebäudehülle, die technische Gebäudeausrüstung und den Einsatz des Energieträgers.

Für diesen Sanierungsfahrplan bekommen Sie schon mal 5 % angerechnet. Auch schon ausgeführte Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle können berücksichtigt werden. Im optimalen Falle sind dann gar keine erneuerbare Energie mehr nötig.

Als staatlich geprüfter Energieberater unterstütze ich Sie natürlich auch hier bei der Erstellung eines solchen "Sanierungsfahrplans" - kompetent und unabhängig, wie in allen Fällen.